Sensibilisierungsworkshop Kinder- und Jugendpornografie mit der Schulbeauftragten der Polizei Heppenheim, Frau Oberkommissarin Annika Netzer

Leben in den sozialen Medien ist Alltag für Kinder und Jugendliche. Viele gehen dabei schon in jungen Jahren versiert um. Besonders Bild- und Videomaterial wird täglich auf vielfältige Weise ausgetauscht. Was dabei erlaubt ist und was nicht, ist oft unbekannt. Dabei zeigen sich durch sämtliche Altersgruppen hinweg Tendenzen, die unter Straftatbestände fallen. An der HBS liegt der Fokus daher nicht nur auf umfassendem Nutzerwissen. Die HBS ergänzt Handlungswissen mit gezielter Prävention und Sensibilisierung. So finden im zweiten Halbjahr im Jahrgang 7 für alle Klassen Workshops mit Frau Netzer zum Thema Kinder- und Jugendpornografie statt. 

In der virtuellen Welt finden Kinder- und Jugendliche nicht nur vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten, sondern sie begegnen auch Gefahren. Gerade Pädophile nutzen die Anonymität und die Vielfalt auf Social Media Plattformen, um gezielt Kontakt zu Kindern aufzubauen. Daher ist es enorm wichtig, SchülerInnen zu sensibilisieren, was eindeutige Warnsignale sind, an denen man solche Personen erkennen kann und sie mit umfassendem Handlungswissen auszustatten, wie auf diese Verhaltensweisen zu reagieren ist. Zunächst besprochen wurde jedoch der Unterschied zwischen Kinder- und Jugendpornografie. Überraschend für die SchülerInnen war dabei besonders, dass das Erstellen und Verbreiten kinderpornografischen Materials strafrechtlich nach §184c StGB wie ein Verbrechen bestraft wird, also auf gleicher Stufe wie Mord steht. Dies könne, so Frau Netzer, schon bei Stickern von Minderjährigen in WhatsApp beginnen, bei denen Sexualität eindeutig im Vordergrund steht.

Im Zuge dessen wurden den Schülerinnen und Schülern wertvolle Hinweise gegeben, wie sie sich rechtskonform auch in Klassengruppen bewegen und eindeutig von strafrechtlich relevantem Material distanzieren können. Unbekannt war den Jugendlichen auch, dass es organisierte Banden gibt, die sich auf gängigen Social Media Apps und Spielen gezielt an Jugendliche wenden und deren Vertrauen erschleichen, um diese mit – zunächst freiwillig gesendeten – freizügigen Bildern zu erpressen und damit ggf. zu weiteren Handlungen oder Geldzahlungen zu zwingen. 

Neben Gefahren von anderen Personen, die durch das Versenden von explizit sexuellen Inhalten entstehen können, wurde auch thematisiert, wie Bilder bei WhatsApp und anderen Diensten, deren Server in den USA liegen, automatisiert an die hiesigen Polizeidienststellen übermittelt werden. Daraus, so Netzer, können enorme Probleme auch für die Eltern entstehen, über die meistens Handyverträge und Anschlüsse laufen. In erster Instanz seien es dann nämlich die Eltern, die unter dem Verdacht des Besitzes und des Versendens von Kinderpornografie stünden. 

Frau Oberkommissarin A. Netzer steht im Hörsaal der Schule vor der Tafel

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