Unser Auszeitraum

Umgang mit Unterrichtsstörungen (Klare Regeln, klare Konsequenzen)

 

1. Ziele:

  • Lernwillige Schüler sollen geschützt werden.
  • Lehrer sollen ungestört unterrichten können.
  • Rahmenbedingungen für einen ungestörten Unterricht sollen geschaffen werden.
  • Es müssen konkrete Hilfen für häufig störende Schüler angeboten werden, die zur Verbesserung des Verhaltens führen.

 

2. Leitlinien:

  • Der Auszeitraum ist kein „Strafmaßnahmeraum“!
  • Die Grundidee von Eigenverantwortung: Jeder ist für sein eigenes Tun verantwortlich.
  • Es gilt ein respektvoller Umgang miteinander.

 

3. Grundregeln (hängt als Plakat in jedem Klassenraum):

  • Verantwortungsübernahme bedeutet auch Anerkennung des Gebots, dass Lehrer und Schüler sowohl Rechte als auch Pflichten haben.
  • Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen!
  • Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten!
  • Die Rechte des anderen müssen geachtet und respektiert werden!
  • Die drei Grundregeln des Auszeitmodells werden als elementare Unterrichtsregeln in allen Klassen der HBS eingeführt (verantwortlich ist der Klassenlehrer) und medial festgehalten!
  • Das Leitbild der HBS wird in diesem Zusammenhang vorgestellt, besprochen und in jedem Klassenraum aufgehängt.

 

4. Vor der Auszeit

  • Jeder Lehrer überprüft genau, ob es sich tatsächlich um eine Unterrichtsstörung handelt (Material, Hausaufgaben oder Sportsachen vergessen ist kein Grund). o Der Schüler wird zuerst vom Lehrer ermahnt und an die Grundregeln erinnert.
  • Es gibt nur eine Ermahnung, die Schüler kennen die Regeln und müssen nicht mehrmals darauf hingewiesen werden.
  • Die Verantwortung liegt jetzt beim Schüler, der sich selbst entscheiden muss, entweder den Unterricht zu verlassen, wenn er nicht ohne weitere Störungen daran teilnehmen kann oder nicht weiter zu stören und im Unterricht zu bleiben. Die Lehrkraft muss nicht bestimmen, diskutieren, erörtern, nachweisen oder erklären.
  • Ändert der Schüler sein Verhalten nicht, bekommt er einen Laufzettel und geht in den Auszeitraum.

 

5. „Freiwilliger“ Besuch im Auszeitraum:

  • Schüler können nach Absprache mit dem Lehrer den Auszeitraum besuchen, um in  Ruhe Arbeiten zu erledigen
  • der Fachlehrer entscheidet über den Sinn dieser Maßnahme und notiert dies auf dem Laufzettel.
  • Arbeitsmaterialien sind selbstverständlich vorhanden.
  • Ein freiwilliger Besuch wird nicht im grünen Heft oder in der Moodle-Liste eingetragen.

 

6. Im Auszeitraum

  • Wenn der Schüler oder die Schülerin den Raum betritt, sollte er/sie ruhig und freundlich empfangen werden.
  • Je nachdem, in welchen emotionalen Zustand der Schüler den Raum betritt, sollte man ihm die Möglichkeit geben seiner Wut und Aufregung Raum zu geben und gemeinsam Lösungen bzw. Alternativen für sein Verhalten zu finden.
  • Unsere Aufgabe im Auszeitraum ist es, den Schülern die Möglichkeit zu geben, angehört zu werden, evtl. den Grund des Verhaltens herauszufinden und mit den Schülern zu besprechen, wie sie in Zukunft ein solches Verhalten vermeiden können bzw. an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen.
  • Respektloses Verhalten und Grenzüberschreitungen werden nicht akzeptiert, sie sollen thematisiert werden und – wenn möglich – sollen gemeinsam Alternativen erarbeitet werden. Es ist sehr hilfreich, wenn sich die Gespräche nicht am „Problem“ aufhängen, sondern wenn wir versuchen, Lösungsansätze zu finden und gemeinsam mit dem Schüler Strategien zu erarbeiten, anstatt zu maßregeln und zu verbieten.
  • Ist der Schüler emotional in der Lage sich einzulassen, sollte man ihn zum konzentrierten Arbeiten motivieren (Ausfüllen des Reflexionsbogens, Bearbeiten der Aufgaben und Materialien).

 

7.Rückkehr in den Unterricht

  • Nach dem Auszeitraumbesuch ist es die Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, mit dem Fachlehrer in Kontakt zu treten und den unterschriebenen Laufzettel zu zeigen (der Auszeitlehrer entlässt den Schüler ca. 5 Minuten vor Stundenende).
  • Der Reflexionsbogen, wird von dem Schüler und dem Auszeitraumlehrer ausgefüllt und sollte als Basis für das anschließende Gespräch genommen werden. Dieser bleibt im Auszeitraum und wird über Herrn Pohen an den Klassenlehrer weitergeleitet, damit er/sie informiert ist und ihn in der Schülerakte abheften kann.

 

8.Konsequenzen:

  • Es wird eine Liste geführt, die regelmäßig ausgewertet wird. Diese Liste wird alle 3 Monate „genullt“, d.h. die Besuche im Auszeitraum werden dann nicht mehr gezählt.
  • Wenn ein Schüler innerhalb dieser drei Monate 3x den Auszeitraum besuchen musste, wird er/sie ein Gespräch mit der Pädagogischen Leiterin führen, in dem evtl. weitere Maßnahmen festgelegt werden (Trainingseinheiten, Coaching, Sozialstunden …), außerdem werden die Eltern informiert.
  • Nach 6 Besuchen im Auszeitraum werden die Eltern und der Schüler von der  Pädagogischen Leiterin zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.
  • Häufige Besuche im Auszeitraum können Anlass dafür sein, die „Handlungskette bei Regelverstößen“ (Stufe 1) zu nutzen.

 

9. Materialien:

  • Im Auszeitraum befindet sich ein Ordner mit Kopien, die von den Schülern bearbeitet werden können (das sind z.T. kreative Möglichkeiten, um konkrete Störungen zu reflektieren, aber auch Abschreibtexte, Rätsel etc.).
  • Es werden Notebooks mit Apps versehen, an denen Schüler arbeiten können.
  • Es wird eine Linkliste zusammengestellt, anhand derer die Schüler Aufgaben im Internet bearbeiten können (z.B. www.englisch-hilfen.de), alternativ dazu können auch Materialien in Ordnern als Kopiervorlage abgelegt werden.

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