Durchführung von Corona-Selbsttests
Um unseren Schülerinnen und Schülern einen sicheren und geregelten Schulalltag zu gewährleisten, werden Antigen-Selbsttests zur Verfügung stehen. Die Teilnahme an den Tests ist kostenlos und freiwillig. Beachten Sie bitte, dass mittlerweile eine Verpflichtung zu einem freiwilligen Selbsttest besteht, falls Ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen möchte. Die Testung in der Schule ist darüber hinaus unabhängig von einer zusätzlichen Inanspruchnahme des sogenannten Bürgertests möglich.
Bitte unbedingt beachten: Es können nur sogenannte „Bürgertest“ von zertifizierten Testzentren akzeptiert werden. Ein liste zertifizierter Testzentren in Ihrer Umgebung finden Sie hier.
Suchmaschine für zertifizierte Testzentren.
Sollte Ihr Kind nicht an einem Test in der Schule teilnehmen oder kein negatives Testergebnis (maximal 72 Stunden alt) eines Bürgertests vorlegen können, besteht aufgrund der Einrichtungsverordnung des Kreises Bergstraße ein Betretungsverbot für die Schule. Ihr Kind nimmt dann am Distanzunterricht teil.
Anschreiben des Hessischen Kultusministeriums
Wichtig! Damit Ihre minderjährige Tochter bzw. Ihr minderjähriger Sohn teilnehmen kann, ist eine unterschriebene Einwilligungserklärung mit Zustimmung zur Datenverarbeitung notwendig. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Kind nicht an der Testung in der Schule teilnehmen. Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben das Formular bitte selbst.
Für das neue Schuljahr 2021/22 wird eine neue Einwilligungserklärung benötigt.
Einwilligungserklärung mit Zustimmung zur Datenverarbeitung
FAQ-Liste zur Durchführung des HKM
Wichtig! Die Teilnahme an einem Test erfolgt auf freiwilliger Basis. Niemand wird zur Teilnahme gezwungen.
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