Schulpsychologische Beratung und Prävention
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Staatlichen Schulämter bieten Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Beratungsspektrum an.
Dabei spielt sowohl die psychologische Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern als auch die präventive und systembezogene Beratung eine wichtige Rolle.
Schulpsychologische Beratungen sind freiwillig, kostenfrei und vertraulich. In der Beratung werden die Ratsuchenden darin unterstützt, den jeweils für sie passenden Lösungsweg zu finden und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern als auch amtsintern angefragt werden. Ratsuchende wenden sich mit ihrer Anfrage an die für ihre Schule zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren bieten wir ein einmaliges vertrauliches Beratungsgespräch auch ohne Wissen der Eltern an. Sollen darüber hinaus weitere Beratungen stattfinden, muss zuvor das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten eingeholt werden.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler schulpsychologische Beratungen eigenständig in Anspruch nehmen. Die Sorgeberechtigten werden durch die beratende Schulpsychologin oder den beratenden Schulpsychologen über die Beratung informiert, es sei denn, es gibt gewichtige Gründen, die dagegensprechen. Volljährige Schülerinnen und Schüler werden unabhängig vom Wissen oder der Zustimmung ihrer Eltern schulpsychologisch beraten.
Zuständige Schulpsychologin für die Heinrich-Böll-Schule Fürth ist:
Alexandra Treffehn
Schulpsychologin
Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis
Weiherhausstraße 8c
64646 Heppenheim
Tel.: +49 6252 9964-118
Mail: Alexandra.Treffehn@kultus.hessen.de
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