Aussetzung Unterricht

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler (bei Schulschließungen)

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, insbesondere Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Setzen Sie sich dazu bitte mit der Schulleitung in Verbindung. Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.

Eine Erläuterung zu den Personengruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben, findet man unter  hessen.de.

Eine erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Zur Anmeldung an die Notbetreuung verwenden Sie bitte das Antragsformular (unterhalb es Textabschnitts). Der konkrete Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte, wenn die Umstände es zulassen, zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei uns angemeldet werden.

Anschreiben an die Eltern des Staatlichen Schulamts

Link zum Antragsformular für die Notbetreuung

 

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